Anzahl Wohneinheiten

Bei eingeschossigen Atrien spielt die Anzahl Wohneinheiten eine Rolle bezüglich Definition der Mindestbreite des Atriums. Eine AR von 1.3 im Normalfall würde bei eingeschossigen Atrien zu einer zu geringen Mindestbreite führen.

Die Mindestbreite ist in Abhängigkeit der Anzahl Wohneinheiten, die auf das Atrium belüftet werden, zu erhöhen, um den Vorgaben der Brandschutznorm zu entsprechen. Bei nur einer Wohneiheit beträgt die Mindestbreite 3.0 m (entspricht einer AR von 0.9), bei mehr als einer Wohneinheit wird die Mindestbreite auf 4.0 m erhöht (entspricht einer AR von 0.7).

Dieses Kriterium spielt keine Rolle, wenn sich das Atrium über mehr als ein Stockwerk erstreckt (im Durchschnitt mindestens 2 Geschosse).