Je mehr Wohneinheiten (WE; als Stellvertreter für Personen) über den Gang erschlossen werden, desto breiter ist der Gang in Abhängigkeit von Nutzung der Räume zu gestalten; maximaler Zuschlag = 0.6 m
Zimmer = max. 0.6 m Zuschlag bei > 4 WE
Essen / Wohnen usw. = max. 0.4 m Zuschlag bei > 4 WE
Kochen bei durchgestecktem Wohn-/Esszimmer zum Laubengang orientiert = max. 0.4 m Zuschlag bei > 4 WE
Für jede WE zu beurteilen, wie viele weitere WE danach über Laubengang erschlossen. Nach hinten tendeziell schmalerer Laubengang notwendig.