Empfindlichkeitsstufen ES
Die Empfindlichkeitsstufen werden im Zonenplan den Bauzonen zugeordnet. Massgebend ist die zulässige Nutzung bzw. der Störgrad der gewerblichen Nutzung (Art. 43 LSV).
Sie bestimmen die Höhe der Grenzwerte mit.
- ES II:
Wohnzone, nur nicht störende gewerbliche Nutzungen
- ES III:
Mischzonen (Kernzone, Wohn-Gewerbezone, Zentrumszone) mit Wohnen und höchstens mässig störenden Betrieben.
Gewerbezonen mit höchstens mässig störenden Betrieben
Wohnzonen mit Lärmvorbelastung nach Art. 43 Abs. 2 LSV
- ES IV:
Industrie- und Gewerbezonen, wo auch stark störende Betriebe zugelassen sind. Keine Wohnnutzung.
Empfindlichkeitsstufen