Gemäss Lärmschutzverordnung Art. 7 Abs 1 gilt für Wärmpepumpen der Planungswert. Aufgrund des Zuschlags nach Anhang 6 LSV ist normalerweise die Nacht kritisch. Es gelten folgende Werte:
Empfindlichkeitsstufe II (Wohnzohne ruhig): 45 dB(A)
Empfindlichkeitsstufe III (Mischzone Wohnen/Gewerbe oder Wohnzone lärmvorbelastet): 50 dB(A)