Massgeblich ist die Höhe des nächstliegenden Empfangspunktes (Fenster, 1.5 m über Raumniveau) am eigenen oder am Nachbar-Gebäude in Bezug auf Abluftschacht / Zuluftschacht.
Massgeblich sind die Lüftungsfenster von lärmempfindlichen Räumen in Wohnungen: