Empfindlichkeitsstufen ES
Die Empfindlichkeitsstufen werden auf Grund der Lärmvorbelastung und der Art der Nutzung zugeteilt.
- ES II:
Wohnzone, nur nicht störende gewerbliche Nutzungen
- ES III:
Mischzonen (Kernzone, Wohn-Gewerbezone, Zentrumszone) mit Wohnen und höchstens mässig störenden Betrieben.
Gewerbezonen mit höchstens mässig störenden Betrieben
Wohnzonen mit Lärmvorbelastung nach Art. 43 Abs. 2 LSV
Die geltende Empfindlichkeitsstufe ist dem Zonenplan zu entnehmen. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe am Immissionsort (Empfangsort).
Empfindlichkeitsstufen